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Staatsregierung legt nach

Die_Bayerische Staatsregierung legt beim Thema "Ganztag" nach. (Text ist Kopie von Server der Staatsregierung (http://www.bayern.de/Presse-Info/PM/2005MRat/051220-Ministerrat.html?PHPSESSID=4827ffa5b83d59da9981a44da8753258#1)

Mehrere tausend zusätzliche Ganztagsplätze an Bayerns Schulen / Kabinett beschließt Aufstockung der Ganztagsbetreuung / Schneider: „Fachoberschule und Berufsoberschule sollen zur beruflichen Oberschule zusammengelegt werden: Mehr Durchlässigkeit im Schulsystem.“

Bayern will in den kommenden Jahren mehrere tausend neue Ganztagsplätze an den bayerischen Schulen. Das bayerische Kabinett hat heute einen Ausbau der Ganztagsangebote bis 2009 beschlossen. Kultusminister Schneider bezeichnete den Ausbau der Ganztagsbetreuung als wichtigen Faktor, um die Bildungsqualität an Bayerns Schulen weiter zu stärken. Schneider: „Mit mehreren tausend neuen Ganztagsplätzen machen wir einen gewaltigen Schritt für mehr ganztägige Förderung und Betreuung an den bayerischen Schulen. Mehr Ganztagsangebote bedeuten mehr Wahlmöglichkeiten für die Eltern und mehr individuelle Hilfen und Förderung für die Schüler.“ Die Nachfrage nach Ganztagsplätzen in Bayern sei groß. Durch die zusätzlichen Lern- und Vertiefungsangebote über den Vormittagsunterricht hinaus könne, so Schneider noch mehr auf die speziellen Bedürfnisse der einzelnen Schüler eingegangen werden, um zum Beispiel entstandene Defizite beim Lernstoff nachzuholen oder besondere Begabungen frühzeitig zu unterstützen. Der Minister verwies auch auf den intensiven sozialen Kontakt der Schüler untereinander und mit den Lehrern durch die ganztägige Betreuung, was neue Chancen für die Integration von Kindern und Jugendlichen aus sozialen Brennpunkten biete. Kultusminister Schneider stellte klar, dass Bayern die neuen Bildungskompetenzen aus der Föderalismusreform mit großer Verantwortung wahrnehmen werde. Schneider: „Wir werden auch in Zukunft alle Anstrengungen für eine optimale Schulbildung unserer Kinder und Jugendlichen in Bayern unternehmen. Mit den neuen Kompetenzen aus der Staatsreform erhalten wir zusätzliche Gestaltungsspielräume, die wir für exzellente Bildung unserer Schülerinnen und Schüler auf internationalem Niveau nutzen werden.“

Das bayerische Kabinett beschloss heute ebenfalls, die Durchlässigkeit im bayerischen Bildungssystem weiter zu stärken und den Schülern mit mittlerem Schulabschluss noch bessere Möglichkeiten für ein Hochschulstudium zu geben. Hierzu wird es künftig eine einheitliche „Berufliche Oberschule“ geben, die bisherigen Fachoberschulen (FOS) und Berufsoberschulen (BOS) werden zusammengelegt. Kultusminister Schneider: „Mit der neuen Beruflichen Oberschule ebnen wir für mehr Real-, Haupt-, und Wirtschaftsschüler den Weg zur Hochschule und setzen ein deutliches Signal für die Leistungsfähigkeit des gegliederten Schulsystems in Bayern.“ Die künftige Berufliche Oberschule bietet in zwei Jahren nach der Mittleren Reife das Fachabitur mit Zugang zur Fachhochschule und nach einem weiteren Jahr die Hochschulreife mit Zugang zur Universität. Junge Erwachsene mit Mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung können die Abschlüsse sogar nach einem beziehungsweise zwei Jahren erwerben. Damit gibt es im gegliederten bayerischen Schulsystem für jeden Schulabschluss eine weitere Anschlussmöglichkeit für zusätzliche Bildung bis hin zur Universität. Mit der beruflichen Oberschule entwickelt Bayern einen gleichwertigen Bildungsweg neben dem Gymnasium, der in gestufter Form mit insgesamt neun Jahren zum Hochschulzugang führt. Die Abschlussprüfung in der 13. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik und einem Profilfach entspricht der Abschlussprüfung der bisherigen Berufsoberschule, die sich seit Jahren als Qualifikation für ein Universitätsstudium bewährt hat. Die neue Berufliche Oberschule soll zum Schuljahr 2008 flächendeckend in Bayern eingeführt werden. Bis dahin ist eine schrittweise Ausweitung der Angebote vorgesehen.

Des weiteren hat das bayerische Kabinett heute beschlossen, den Schulunterricht noch besser gegen massiv störende Schüler zu schützen. Dazu werden die Sanktionen gegen massive Unterrichtsstörer wie zum Beispiel der befristete Unterrichtausschluss ausgeweitet. Außerdem können die Schulleiter künftig gewalttätige Schüler, die eine Gefahr für Mitschüler oder Lehrer darstellen, sofort vom Unterricht ausschließen.

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