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Der Bayerische Landtag hat beschlossen, dass Eltern schulpflichtiger Kinder künftig an den Kosten für Schulbücher beteiligt werden. Für Grundschulkinder sind das 20 Euro pro Kind. Für Kinder an weiterführenden Schulen - die Hauptschule zählt als solche - sind es 40 Euro pro Kind. Wir wissen, dass sich viele Eltern darüber ärgern. Der Deininger Elternbeirat hatte zur Anhörung der Verbände eine eindeutig ablehnende Stellungnahme verfasst. Auch die Lehrerverbände waren eindeutig dagegen. Wir sind aber als Beamte dem Staat zur Loyalität verpflichtet und von diesem mit der Organisation dienstlich beauftragt worden. Die Lehrer nicht schlagen, wenn man andere meint
Weil wir sehr damit rechnen, dass mit dieser zusätzlichen finanziellen Belastung für die Eltern auch die übrigen Geld-Einsammlungen auf den Prüfstand kommen und diskutiert werden, wollen wir genau ermitteln und Ihnen vorlegen, welchen finanziellen Belastungen Sie als Eltern das ganze Jahr hindurch in den verschiedenen Jahrgangsstufen ausgesetzt sind. Wir werden Ihnen beim ersten Elternabend darüber Auskunft geben, so dass Sie dann auch die Chance erhalten, mit Ihrem Klassleiter zu beraten, welche Vorstellungen verwirklicht werden und welche nicht. Schließlich wollen wir nicht, dass man die Lehrkräfte schlägt, obwohl man andere meint. Was tut man und was unterlässt man besser? Grundsätzlich können Sie annehmen, dass ein Lehrer, der keine Klassenfahrt macht, weniger Geld einsammeln muss und auch sonst weniger Arbeit hat. Nach der Bayerischen Verfassung hat aber die Schule nicht nur die Pflicht Wissen zu vermitteln, sondern auch Herz und Charakter zu bilden. Aktivitäten des Schullebens tragen dazu wesentlich bei. Die richtige Balance zu entwickeln ist Aufgabe der Lehrkraft. Sie ist gut beraten, wenn sie dies in Rücksprache mit den Eltern der Klasse tut.
Weil wir bisher schon unsere Schulorganisation stets einfallsreich und möglichst gerecht auf die Reihe gebracht haben, denken wir zurzeit auch bei Ihren Zahlungen über Verbesserungen nach. Könnte man die finanziellen Belastungen nicht besser über das Jahr verteilen, z.B. monatlich gleichbleibende Beträge? Könnte man die Sammlungen nicht ähnlich elegant wie bei der Ganztagsbetreuung erledigen? Könnte man Ihnen damit nicht sogar eine genaue Kostenübersicht am Ende des Jahres vorlegen, ohne dass wir weitere Verwaltungstätigkeiten auf die Lehrer übertragen? Darüber müssen wir gemeinsam noch diskutieren. Weiter zum Büchergeld und die Vorschriften: Für das dritte Kind an der Schule muss man nichts mehr bezahlen. Den Nachweis, dass man drei Kinder hat und deshalb Anspruch auf Befreiung hat, muss man der Schule gegenüber erbringen, z.B. durch Vorlage des Kindergeldbescheides oder durch einen Bankauszug mit der Kindergeldüberweisung.
Sozial schwache Familien werden von der Bezahlung befreit, also solche, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Wohngeld erhalten. Der Klassenlehrer soll dies aber aus datenschutzrechtlichen Überlegungen nicht wissen dürfen. Deshalb ist ein Verfahren vorgeschrieben, das etwas umständlich ist. Jedenfalls müssen die Lehrkräfte dieses Geld "organisieren". Wir werden uns mit dem Elternbeirat abstimmen und danach streben, eine für alle Beteiligten einfache Lösung zu finden, die wir Ihnen zu späterer Zeit auf diesen Seiten noch genauer darlegen wollen. Zusätzlich gewährt der Staat den Gemeinden 4 Euro (bisher 6 Euro) pro Schüler im Schuljahr als Zuschuss. (Die Regierung kann die Gemeinden über die ordnungsgemäße Verwendung prüfen). Die Gemeinden müssen ebenfalls 2 Euro pro Schüler im Schuljahr bereitstellen. Die Bewirtschaftung der Mittel kann bei der Schule liegen. Der Elternbeirat wird beteiligt. Die Gelder müssen nicht alle im gleichen Schuljahr ausgegeben werden, weil sie ins nächste Jahr übertragbar sind. Diskretion ist nicht nur Ehrensache, sondern Dienstpflicht! Die Schule kann in Abstimmung mit dem Elternbeirat weitere Lehrmittel (Ausgaben der Eltern) anordnen. Ebenso können schulische Veranstaltungen angeordnet werden, die wiederum Kosten verursachen. In Abstimmung mit dem Elternbeirat können hierzu Höchstgrenzen festgesetzt werden. Die Schulleitung will von sich aus Sorge dafür tragen, dass die Kosten für die Eltern im Rahmen bleiben. Wer Kinder hat, ist genügend finanziellen Nachteilen ausgesetzt. Wir wollen so wenig wie möglich weitere Kosten verursachen. Eltern dürfen sich jederzeit - auch bei vorübergehenden Engpässen - an den Schulleiter wenden. Diskretion ist nicht nur Ehrensache, sondern Dienstpflicht! 05-07-26 lg
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