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Gefahren im Chat

Wir (Eltern und Lehrer) müssen unsere Kinder warnen. Auf bestimmten Seiten chatten unsere Kids und geben private Details (Adresse, Telefonnummern (Handy), Fotos von sich preis. Sie ahnen nicht, dass sie sich damit auch für unerwünschte Kontakte öffnen.

Unerwünschte Kontakte im Netz? – Nein danke!

In letzter Zeit häufen sich Meldungen, die vor der „Chat-Falle“ warnen. Gerade die Anonymität im Chat biete die ideale Möglichkeit für Sexualtäter, sich unerkannt an Kinder und Jugendliche heran zu machen, pornografische Dialoge zu führen, Bildmaterial zu verschicken, oder sich gar mit ihnen zu verabreden. Grund genug, dieses Problem unter dem Aspekt des praktischen Jugendschutzes im Unterricht zu thematisieren. Schülerinnen und Schüler können so für die Gefahren des Chattens sensibilisiert werden.

Mögliche Verhaltensregeln im Chat
Wenn Sie mit ihren Schülerinnen und Schülern das Chatten üben wollen, sollten Sie ihnen einige „Verkehrsregeln“ mitgeben:
1.) Die Jugendlichen sollen sich einen so genannten „nickname“ (Namen) zulegen, der keine Rückschlüsse auf ihre Person zulässt. Einen Fantasienamen, der keine Angabe zu ihrem Alter enthält – also nicht „Susi10“ und auch nicht „Susi1991“.
2.) Wenn der Chatbetreiber die Möglichkeit bietet, ein so genanntes „Profil“, eine Visitenkarte oder Homepage mit Angaben zur Person anzulegen, halten Sie die Jugendlichen davon ab, genaue Daten einzutragen. Eine Telefon- oder Handynummer gehört ebenso wenig in die Öffentlichkeit wie der vollständige Name (Vorname genügt), die Adresse, die Schule, der Wohnort oder das Geburtsdatum. Raten Sie ihren Schülerinnen und Schülern dazu, nur Angaben zu machen, die es nicht ermöglichen, sie ausfindig zu machen.

Chaträume und Instant Messaging.
Was für den Steckbrief gilt, gilt natürlich auch für die Chaträume. Auch wenn man sich dort mit einem Freund oder einer Freundin verabredet hat, ist der Raum nicht privat, sondern öffentlich. Jede/r dort kann alles Geschriebene mitlesen. Auch in Privatchats oder Instant Messenger – gerade wenn man seinen Chatpartner nicht persönlich kennt – sind genaue Angaben zur Person, Adressen, Telefon- und Handynummern tabu.

Die Gefahren beim E-Mail-Verkehr:„Schick mir doch mal ein Bild von dir!“
Oft tauschen Jugendliche schon nach kurzer Zeit per E-Mail Fotos aus – schließlich möchte man wissen, mit wem man es zu tun hat. Weisen Sie ihre Schülerinnen und Schüler aber darauf hin, keine Bilder zu verschicken, auf denen sie nur Bikini oder Badehose tragen. Wenn im umgekehrten Fall eine Schülerin oder ein Schüler ein Foto erhält, das irgendwie seltsam ist (z.B. Sexbilder/Nacktbilder, Bilder, die gewalttätige Handlungen darstellen), sollte er/sie unbedingt Eltern oder eine erwachsene Vertrauenspersonen informieren, damit etwas dagegen unternommen werden kann. Das entsprechende Bild sollte als Beweismittel unbedingt auf einer Diskette oder CD gespeichert werden.

Anzeige erstatten
Viele Jugendliche trauen sich nicht, über sexuelle Belästigung im Internet zu reden und glauben, dass man ohnehin nichts dagegen tun könne. Aber man kann etwas tun! Laut Gesetz ist sexuelle Belästigung auch im Internet strafbar – egal ob es sich zum Beispiel um Fragen zu sexuellen Erfahrungen oder um Anweisungen, sich vor dem PC selbst zu befriedigen, handelt. Die Kriminalämter fordern daher dazu auf, strafbare Inhalte im Netz wie Kinderpornografie, Anleitungen zu Straftaten und sexuelle Nötigungen bei der Polizei zu melden. Tritt ein solcher Fall auf, notiert man den Namen der Website, der Newsgroup oder des Diskussionsforums sowie die genaue Uhrzeit und den Nickname der betreffenden Person, die belästigt hat. Auch sollte man erst den Betreiber des Chats kontaktieren. Sollte der sich nicht um die Beschwerde kümmern, meldet man den Fall der Polizei. Dort gibt man den  Namen des Chat-Forums sowie den genauen Ort (z. B. AOL, IRC-Server) an, sowie den Nickname des Teilnehmers, den genauen Wortlaut der Unterhaltung und die Uhrzeit. Bei Belästigungen durch E-Mails (z.B. pornografische Bilder) braucht man Absenderadresse, Inhalt, Datum, Uhrzeit usw.

Anzeigen sollte man

  • Aufforderungen zu sexuellen Handlungen
  • wenn Geld für sexuelle Handlungen angeboten wird
  • wenn man mit pornografischem Bildmaterial belästigt wird
  • wenn man kinderpornografisches Material zugeschickt bekommt.

Jugendgerechte und betreute Communities empfehlen
Es gibt Initiativen, die Kinder und Jugendliche vor Belästigungen im Internet mit sehr rigiden Methoden schützen wollen. Sie fordern beispielsweise ein grundsätzliches Internet-Verbot für Kinder. Das halten wir für unpraktikabel. Sinnvoller ist es, Kindern zu vermitteln, mit solchen Situationen und Gefahren umzugehen und sich an bestimmte Verhaltensregeln zu gewöhnen. Dabei unterstützen jugendgerechte Communities.

Empfehlenswerte Communities erkennt man an

  • einem gut auffindbaren Impressum mit Adresse und Telefonnummer
  • prompter Beantwortung der Mails, zumindest an Werktagen
  • nicht automatisierten Mail-Antworten
  • moderierten oder täglich kontrollierten Chats Sicherheitshinweise für Chats

Empfehlenswerte Seiten:
www.lizzynet.de (für Mädchen)
http://www.seitenstark.de/chat/index.html (für Kinder)

Der ungekürzte Artikel mit einem WORKSHOP inclusive einem praktischen Rollenspiel, in dem Sie das Thema Jugendmedienschutz als Unterrichtsthema einsetzen können, finden Sie in der Publikation
„Jugendmedienschutz“, die sie unter dieser Adresse online bestellen können:
http://www.schulen-ans-netz.de/service/publikationen/index.php

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