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Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

Eine Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes erreichte uns über das Kultusministerium:
Den teilweisen Entzug des Sorgerechts kann es geben, wenn Eltern die dauerhafte Verletzung der Schulpflicht ermöglichen. Das wurde am Bundesgerichtshof entschieden. Weitere Infos in den PDF-Dateien.

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes
Sorgerechtentzug bei Verletzung der Schulpflicht
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