Eine Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes erreichte uns über das Kultusministerium:
Den teilweisen Entzug des Sorgerechts kann es geben, wenn Eltern die dauerhafte Verletzung der Schulpflicht ermöglichen. Das wurde am Bundesgerichtshof entschieden. Weitere Infos in den PDF-Dateien.
Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes